Am morgigen 15. März ist Weltverbrauchertag. Im Rahmen der von der Europäischen Kommission organisierten Feierlichkeiten konzentriert man sich dieses Jahr auf die Verbraucherrechte im digitalen Zeitalter.
Unser Motto: Vergleichen ist erlaubt, doch den Zuschlag bekommt nur einer
Redtube, der Name lässt es schon erahnen, ist eine Plattform, auf welcher man Ausschnitte aus Rotlichtfilmen anschauen kann. Im Moment bekommen zahlreiche Verbraucher Zahlungsaufforderungen mittels E-Mail zugeschickt. Sie sollen, dafür dass sie angeblich einige Minuten eines Videos angeschaut haben, über 3000 Euro zahlen. Aber Achtung: Gefährlich ist bei diesen E-Mails der Anhang: er enthält einen Virus, der die Sicherheit des Computers gefährdet!
Auch 2013 soll die Zahl der Weihnachtseinkäufe, die über Internet getätigt werden, weiter ansteigen. Das World Wide Web bietet hierzu sicherlich eine gute Plattform, nur sollten gewisse Vorkehrungen getroffen werden.
Gestern fand in Bozen ein Treffen statt, welches sich gänzlich der Sicherheit der Verbraucher im Internet widmete. Die Beraterinnen des EVZ statteten der Postpolizei und der Staatsanwaltschaft in Bozen einen Besuch ab.
Die Erhebung des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) zu den Online-Gütesiegeln "Can I trust the trust mark?“ bietet einen Überblick über die 54 bestehenden Siegel und beschreibt die Kriterien, auf deren Grundlage die jeweiligen Gütesiegel für die Verbraucher sicher stellen, dass ihre Mitglieder Sicherheit, Respekt der Datenschutzbestimmungen und faire Geschäftspraktiken gewährleisten. Das Hauptproblem dabei ist nach Meinung des Netzwerks der Mangel an Einheitlichkeit zwischen den verschiedenen Siegeln.
In den letzten Tagen gingen beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen wieder verstärkt Meldungen von Verbrauchern ein, die per E-Mail Zahlungsaufforderungen für Produkte oder Dienstleistungen bekommen haben, die sie nie bestellt haben. Keine der E-Mails ist dabei gleich, es geht um unterschiedliche Firmen, unterschiedliche Produkte, unterschiedliche Preise, unterschiedliche Anwaltskanzleien oder Inkassounternehmen. Gemeinsam haben diese E-Mails den sprachlichen Aufbau und eine verdächtige zip-Datei im Anhang.
Obwohl das italienische Gesetz ganz klar und deutlich keine Interpretation zulässt und obwohl das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen bereits des öfteren die Verbraucher und die zuständigen Behörden informiert hat, kommt es immer noch vor, dass man über die Post oder das Telefon Teilnahmeangebote an ausländischen Lotterien erhält. Es ist wichtig zu wissen, dass in Italien die Teilnahme an ausländischen Lotterien ausnahmslos verboten ist.
Frau Petra lässt sich vor der Haustüre überreden, hochwertige Kochtöpfe, Messer und Besteck zum Sonderpreis von nur 400 Euro zu kaufen. Nach dem Kauf inspiziert sie die angebliche Topware und erkennt, dass es sich wohl um einen Fehlkauf handelt. Doch ob sie das Rücktrittsrecht, welches ihr bei einem solchen Kauf zustehen würde, ausüben kann ist fraglich: Im Internet findet man hunderte Berichte von Konsumenten aus dem gesamten deutschen Sprachraum, welche ihr Geld nie wiedergesehen haben.
Die Großmutter ist gestorben, ich habe mit meinem Partner gestritten, mein Sohn hat sich ein Bein gebrochen, ich habe ein besseres Angebot gefunden, das Wetter ist schlecht: Es gibt unterschiedlichste Gründe, seinen Urlaub zu stornieren. Die Frage, welche den Beraterinnen des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) im Sommer 2013 am häufigsten gestellt wird, betrifft die Stornierung einer Hotelzimmerbuchung.