Der russische Schriftsteller Dostojewski war der Meinung, dass der beste Mensch ist der, der sich nie einer materiellen Versuchung gebeugt hat. Eine ähnliche Mahnung könnte sich auch an all jene richten, die sich anschicken, in Italien von Wanderhändlern oder nicht autorisierten Internetseiten zu kaufen: Einer solchen Versuchung nachzugeben, kann nämlich strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.
Auf einem spanischen Internetportal fand eine Verbraucherin zwei Tickets für eine Opernaufführung von Turandot in der Mailänder Scala. Da ihr Mann ein Fan dieser Oper ist, sie ihn mit den Opernkarten überraschen wollte und diese auf der Internetseite der Scala nicht mehr verfügbar waren, griff sie zu und bezahlte den Betrag von 600 Euro mit ihrer Kreditkarte.
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen hat den Europatag am 9. Mai zum Anlass genommen und die Vertreter der Presse zu einem europäischen Frühstück in den eigenen Räumlichkeiten eingeladen. In gemütlicher Atmosphäre haben die Experten des EVZ von Europa, Verbrauchern und Rechten berichtet; es ging aber auch um importierte Kakteen, um 40.000 Euro, die sich in Luft aufgelöst haben und um gratis Apps, die dann doch gar nicht so kostenlos waren...
Internetkäufe sind in der Europäischen Union schon lange alltäglich, laut Schätzungen gibt es allein in Italien 14 Millionen Online-Käufer. Das Phänomen ist immer noch im Wachstum begriffen und bietet den Verbrauchern zahlreiche Vorteile; für viele ist das weltweite Shoppen im Netz Teil des täglichen Lebens.
Die derzeitigen sommerlichen Temperaturen regen viele Verbraucher dazu an, den Sommerurlaub zu planen und sich die Traumdestination auf einem der zahlreichen Reiseportale im Internet auszusuchen.
Ob Föhn, Fernseher, Staubsauger oder Auto: Für viele Produkte erhalten Verbraucher heute automatisch eine kostenlose Garantie des Herstellers. Doch gerade bei teuren Elektrogeräten schließen viele Käufer eine zusätzliche kostenpflichtige Garantie ab, um sich im Schadensfall abzusichern. Zusätzlich zu diesen Garantien gibt es aber auch noch das gesetzliche Gewährleistungsrecht, das dem Verbraucher das Recht einräumt – normalerweise innerhalb von 2 Jahren ab Kauf – die Reparatur oder den Austausch von fehlerhaften Produkten und in einigen Fällen sogar die Rückerstattung des Preises zu verlangen. Lohnt sich also eine kostenpflichtige Garantie überhaupt?
Das EVZ referierte an der Universität Innsbruck zu den Verbindungen zwischen der Welt des Sports und des Verbraucherrechts...
Was Eltern übers Internetsurfen wissen sollten...
3 Schlüsselbegriffe für die Tätigkeiten des Jahres 2014 im Europäischen Verbraucherzentrum Bozen
Gut gemeint, schlecht getroffen! Wer hat nicht schon einmal ein Geschenk ausgepackt, dass keine große Freude bereitet hat: die Hose zu eng, das T-Shirt zu groß, die Kravatte zu langweilig, die neueste DVD mit dem Lieblingsblockbuster dafür gleich doppelt.