Finanziell unterstützt durch
die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
Verbrauchertelegramm Europaausgabe - Mai 2025
Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 37 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)
162.1 Kb

 

Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe Mai 2025

REISEN

Vorsicht vor Kostenfallen bei der Beantragung von Reisegenehmigungen

EU-Bürgerinnen und Bürger benötigen für ihren Urlaub im Vereinigten Königreich zusätzlich zum Reisepass eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA – Electronic Travel Authorisation) zum Preis von 16 £ (ca. 19 €). Diese bekommt man über die eigens dafür von der britischen Regierung geschaffene App oder über die eigens dafür eingerichtete Webseite. Auch für andere Staaten (unter anderem USA, Kanada, Neuseeland...) benötigt man eine ähnliche Einreisegenehmigung. Neben den jeweiligen offiziellen Webseiten findet man im Internet aber zahlreiche Agenturen, die offiziell ausschauen, es aber nicht sind und anbieten, diese Art von Genehmigung zu besorgen. In den Suchmaschinen scheinen diese zumeist viel höher gelistet auf als die offiziellen Regierungsseiten. Die Kosten für die Beantragung sind auf den Seiten der Drittanbieter um ein Vielfaches höher und meist gut versteckt. Nebenbei gibt man auch noch seine persönlichen Daten, samt Foto des Reisepasses und eigenem Foto preis ohne Garantie, die Einreisegenehmigung zu erhalten. Mehr zum Thema.

ONLINE ABNEHMEN?

Das EVZ warnt vor den Risiken von Medikamenten und Produkten aus dem Internet

Viele Personen kämpfen mit dem Übergewicht und könnten daher geneigt sein, schnelle Lösungen zum Abnehmen zu suchen, auch im Internet. In den sozialen Netzwerken sind viele Informationen zu finden, die nicht immer zuverlässig und manchmal sogar gefährlich sind. Der Online-Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln, Schlankheits- oder Entschlackungsmitteln und Medikamenten kann nämlich ernsthafte Risiken sowohl für die Gesundheit als auch für den Geldbeutel mit sich bringen. Lesen Sie mehr zum Thema auf der Webseite des Europäischen Verbraucherzentrums.

Heiliges Jahr 2025

Ein Leitfaden für Romreisende

Das Büro in Rom des Europäischen Verbraucherzentrums Italien hat für das Heilige Jahr einen Online-Leitfaden erstellt. Zielgruppe für den Leitfaden sind europäische Pilgernde und Romreisende. Er enthält Einzelheiten zu den Terminen und wichtigsten Veranstaltungen und andere interessante Informationen unter anderem zum Thema Anreise, Unterkunft, Einkäufe, Gesundheit und Sicherheit und viele andere nützliche Tipps. Der Leitfaden ist in englischer und italienischer Sprache verfügbar.

FALL DES MONATS
Ein schwedischer Verbraucher hatte im Frühjahr 2024 eine Überfahrt mit einer Fähre von Italien nach Albanien für seinen Sommerurlaub gebucht. Kurz vor dem Reisedatum wurde ihm von der italienischen Fährgesellschaft mitgeteilt, dass ein anderes Schiff, als ursprünglich geplant, genutzt werden würde und dass dieses leider keine Kabine der ursprünglich gebuchten Kategorie zur Verfügung hatte. Er wurde somit auf eine einfachere Standardkabine umgebucht. Damit nicht genug: Am Reisetag verspätete sich die Abfahrt und dementsprechend auch die Ankunft um mehr als 4 Stunden. Der Verbraucher reklamierte, erhielt aber nur einen Gutschein im Wert von 40 EUR als Entschädigung für die einfachere Kabine, aber keine Entschädigung für die Verspätung, die laut Fährgesellschaft innerhalb der Toleranzgrenze war, da sie angeblich nur knapp zwei Stunden betrug. Dies entsprach jedoch nicht den Tatsachen und der Verbraucher wandte sich an das EVZ Schweden, welches den Fall an das EVZ Italien weiterleitete. Nach unserer Intervention zeigte sich die Fährgesellschaft einsichtig: Sie zahlte eine Entschädigung von 25% des Ticketpreises als Entschädigung für die große Verspätung bei der Ankunft, dazu nochmals 20% des Ticketpreises für die verspätete Antwort auf die Beschwerde und schließlich wurde auch der Gutschein für die minderwertige Kabine ausgezahlt.