Kurz vor Beginn der Weihnachtsferien folgt der nächste Paukenschlag am europäischen Flughimmel: Nachdem Kaufinteressent Lufthansa gestern das Angebot zur Übernahme der Air Berlin-Tochter Niki zurückgezogen hat, hat Niki Insolvenz angemeldet. Der Flugbetrieb wurde mit sofortiger Wirkung eingestellt und verkaufte Tickets haben ihre Gültigkeit verloren. Was bedeutet dies für reisende Verbraucher?
Am 01. November 2017 wurde beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg das Insolvenzverfahren von Air Berlin eröffnet. Der Sachwalter informiert, dass die ermittelten Gläubiger ein Rundschreiben zur Forderungsanmeldung erhalten werden.
Weihnachtsshopping in Deutschland, Winterurlaub in Österreich, Skiferien in Frankreich. Die Anreise mit dem Auto und im Gepäck die Frage: Sind Winterreifen Pflicht? In Zusammenarbeit mit dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland, informiert das Europäische Verbraucherzentrum in Bozen über die aktuellen Regelungen über Winterreifen in Europa.
Wie bereits berichtet, hat die zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft am 15. August 2017 Insolvenz angemeldet. Am 1. November wurde beim zuständigen Amtsgericht Berlin-Charlottenburg das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet.
Es ist wohl der Alptraum eines jeden Reisenden, wenn der eigene Koffer im Zuge eines Fluges verloren geht oder stark beschädigt ankommt und leider, so muss man sagen, stehen Reklamationen bezüglich Beförderung des Reisegepäcks beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Italien – Büro Bozen an der Tagesordnung.
Verzweifelt wendet sich Herr Kurt vom Flughafen an das EVZ: Sein Flug von Madrid nach Mailand wurde kurzfristig von der Fluggesellschaft annulliert. Welche sind sein Rechte?
Unter den Hunderten von Anfragen, die diesen Sommer beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Italien eingegangen sind, betraf eine Vielzahl Flüge und Hotels, die mittels Online-Plattformen gebucht wurden – und nicht immer ist dabei alles glatt gelaufen.
Nachdem bereits im Mai 2017 Alitalia in „außerordentliche Sonderverwaltung“ gestellt wurde, folgt nun der nächste Absturz am europäischen Flughimmel: Die zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft Air Berlin hat am 15.08.17 Antrag auf Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens gestellt. Was bedeutet dies für reisende Verbraucher?
Das verlängerte Wochenende um den 15. August steht vor der Tür und die Koffer sind gepackt. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien möchte den reisenden Verbrauchern noch einige praktische Tipps geben, um Last-Minute-Beschwerden zu vermeiden und korrekt anzugehen.