Anna ist auf der Suche nach einem Zimmer in Rom für das Wochenende. Als sie ein interessantes Angebot findet, erscheint ein Hinweis, der sie darauf aufmerksam macht, dass es das letzte Zimmer zu diesem Preis ist und es noch 12 weitere Interessenten gibt. Um diese Gelegenheit auf keinen Fall zu verpassen, klickt sie sofort auf “buchen”.
Lukas kauft das ersehnte Smartphone; mit der Bestellbestätigung wird ihm ein "VIP"-Rabattangebot angezeigt, wobei er aber nicht bemerkt, dass die Bedingungen für den Rabatt vorsehen, dass dieses "VIP"-Konto nur dann kostenlos ist, wenn man jeden Monat einen bestimmten Betrag ausgibt, andernfalls wird ein gewisser Betrag für ein monatliches Abo angelastet.
Dies sind nur zwei Beispiele von so genannten "Dark Patterns", die zunehmend auf Webseiten verwendet werden, die den Kauf von Waren oder Dienstleistungen anbieten.
Am Black Friday herrscht unter den Verbraucher:innen generell ein großer Drang zur Schnäppchenjagd. Handelt es sich bei den ausgelobten Preisreduzierungen jedoch um echte Schnäppchen oder riskieren Verbraucher:innen, den schlauen Preisstrategien der Onlinehändler aufzusitzen? Leider ist, wie der Volksmund weiß, nicht alles Gold was glänzt – gerade im Internet lauern leider immer mehr Gefahren und meist verstecken sie sich genau hinter den angeblich „besten“ Schnäppchen.
Aufgrund der Preissteigerungen wird es in diesem Jahr für viele Verbraucher:innen ein anderer Black Friday werden. Aber auch 2022 sind Werbeslogans, wie „Bestpreisgarantie“, hinter denen sich oft falsche Versprechungen und manchmal sogar Betrug und Täuschung verstecken, allgegenwärtig. Mit diesen nützlichen Tipps des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) sollte die Online-Schnäppchenjagd am Black Friday und Cyber Monday jedoch erfolgreich zu meistern sein. Nicht zu vergessen sind dabei die verbesserten Garantien, welche sich aus der neuen sogenannten Omnibus Richtlinie - der Richtlinie (EU) 2019/2161 – ergeben.
Peter sitzt gemütlich auf dem Sofa und streamt seine Lieblingsserie. Gleichzeitig sichert er auf seinem Mobiltelefon gespeicherte Fotos in seinem Cloud-Dienst und sieht sich die neuesten Nachrichten in der Online-Zeitung an, die er abonniert hat. Das Angebot an digitalen Dienstleistungen hat sich in den letzten Jahren stark weiterentwickelt. Immer mehr Dienstleistungen, die früher als Produkte oder in Form von Software-Lizenzen vertrieben wurden, werden mittlerweile als Abonnements angeboten. Ein Phänomen, das inzwischen alle betrifft.
Nach einem 18-monatigen Dialog zwischen der Europäischen Kommission, dem Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netzwerk) und Shopify wurde eine Einigung erzielt, um die Sicherheit der EU-Verbraucher:innen bei der Nutzung der Plattform zu verbessern.
Gestern fand im Sitz der Handelskammer Bozen eine Informationsveranstaltung zum Thema E-Commerce und Recht statt, welche vom Europäischen Verbraucherzentrum gemeinsam mit der Handelskammer Bozen organisiert wurde. Die Expert/innen erklärten den Teilnehmer/innen anhand von praktischen Beispielen die wichtigsten Rechtsvorschriften des Onlinehandels und die Neuerungen 2022.
Mit dem stetigen Wachstum der Onlinekäufe ist auch die Zahl der Retouren gestiegen. Einzelne große Unternehmen, insbesondere im Bekleidungssektor, haben nun in einigen Ländern damit begonnen, für die Rücksendung der Ware, die für die Verbraucher:innen bis dahin kostenlos war, eine Gebühr zu verlangen. Haben damit die kostenlosen Rücksendungen bald ein Ende?
Die italienische Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato - AGCM) hat eine Verwaltungsstrafe gegen ein Unternehmen mit Sitz in Hongkong wegen unlauterer Geschäftspraktiken und der Verletzung von Verbraucherrechten bei Online-Käufen verhängt: Das Unternehmen hat über eine spezielle Plattform die Möglichkeit angeboten, den eigenen personalisierten Lebenslauf online zu erstellen, ohne jedoch klare Angaben zu den Bedingungen der angebotenen Dienstleistung zu machen, wodurch die Rechte der Verbraucher verletzt worden sind.
Vom personalisierten Schmuck über Echt-Ledergürtel bis hin zu Erlebnis-Boxen: Geschenkideen für den Valentinstag gibt es online in Hülle und Fülle. Aber Vorsicht: Ein Klick genügt, um ein Geschenk im Zeichen der Liebe in einen Betrug zu verwandeln. Um zu vermeiden, dass Sie anstatt von einem ganz anderen als Amors Pfeil mitten ins Herz getroffen werden, gibt Ihnen das Europäische Verbraucherzentrum Italien einige Tipps.
Am 28. Januar begeht Europa den Europäischen Datenschutztag. Es handelt sich hierbei um eine Initiative zum Schutz und zur Sensibilisierung des Bewusstseins der Bürger:innen für den Wert personenbezogener Daten. Die Richtlinie über digitale Inhalte 770/2019 (Digitale-Inhalte-Richtlinie) versucht, ein Phänomen zu regeln, das im Grunde schon seit einiger Zeit besteht, nämlich die Möglichkeit, für eine digitale Ware/Dienstleistung mit persönlichen Daten zu bezahlen. Das EVZ Italien gibt im Folgenden einige Informationen zur neuen Gesetzgebung.