Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien und die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) geben Tipps und informieren über neue Entwicklungen
Der neue Bericht der Banca d’Italia widmet sich genau diesem Trend und bestätigt, dass Verbraucher:innen neben Vorteilen wie Einfachheit und Schnelligkeit auch erheblichen Risiken ausgesetzt sind. Sie können sich leichter überschulden, unterschätzen häufig die tatsächliche Höhe ihrer Verbindlichkeiten und haben mitunter Schwierigkeiten, mehrere Raten gleichzeitig im Blick zu behalten.
Starker Anstieg – besonders bei jungen Menschen
Laut Banca d’Italia ist die Nutzung von BNPL in Italien deutlich gestiegen: von 4 % der Haushalte im Jahr 2022 auf rund 30 % im Jahr 2025. Allerdings nutzt etwa zwei Drittel der Verbraucher:innen dieses Zahlungsmittel nur gelegentlich. Besonders verbreitet ist BNPL bei Haushalten mit einem jungen Haushaltsvorstand, zunehmend jedoch auch bei finanziell vulnerableren Bevölkerungsgruppen.Der Bericht zeigt, dass BNPL verstärkt von Haushalten mit mittleren bis niedrigen Einkommen, geringer Vermögensausstattung sowie bestehenden Konsumkrediten genutzt wird – teilweise sogar von Personen, die bereits bei anderen Zahlungen in Verzug sind. Auch Daten der Anbieter selbst weisen auf entsprechende Risiken hin: 2023 lag der Anteil notleidender Kredite im BNPL-Bereich bei etwa 5 %, gegenüber 3,5 % im gesamten Konsumkreditbereich.
Die Gefahr der „unsichtbaren“ Verschuldung
Ein zentrales Problem besteht darin, dass viele Nutzer:innen nicht wahrnehmen, tatsächlich einen Kredit aufzunehmen. Der Prozess ist schnell, digital und basiert häufig auf vereinfachten Bonitätsprüfungen. Dies begünstigt spontane Käufe sowie die gleichzeitige Nutzung mehrerer Zahlungsaufschübe, die einzeln überschaubar erscheinen, in ihrer Gesamtheit jedoch zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden können.Das EVZ Italien und die VZS weisen darauf hin, dass typische Risiken solcher BNPL-Systeme Überschuldung, hohe Zusatzkosten bei verspäteter Zahlung, eine mangelnde Übersicht über mehrere Raten sowie eine komplexere Abwicklung von Reklamationen sind – insbesondere, da zusätzlich zur Verkäuferseite auch die jeweilige BNPL-Plattform involviert ist.
Neue Regeln durch die CCD2
Eine wichtige Änderung bringt die neue europäische Verbraucherkreditrichtlinie (CCD2), die ab dem 20. November 2026 gilt. Wie die Banca d’Italia hervorhebt, wird ein Großteil der BNPL-Angebote künftig unter diese Regelung fallen.Das bedeutet insbesondere klarere vorvertragliche und vertragliche Informationen, strengere Prüfungen der Kreditwürdigkeit und stärkere Schutzmechanismen für Verbraucher:Innen.
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, Überschuldung zu vermeiden und die Rückzahlungsfähigkeit besser einschätzen zu können. Insgesamt können sie den Verbraucherschutz stärken und die Risiken im Kreditmarkt reduzieren.
Empfehlungen des EVZ Italien und der VZS
Vor diesem Hintergrund empfehlen das EVZ Italien und die VZS, BNPL bewusst und vorsichtig zu nutzen. Wichtig ist insbesondere:- das eigene Budget realistisch einzuschätzen und nicht mehrere Ratenkäufe gleichzeitig einzugehen;
- Vertragsbedingungen sorgfältig zu prüfen, insbesondere hinsichtlich Gebühren und der Folgen von Zahlungsverzug;
- nur notwendige Käufe zu tätigen und sich nicht von scheinbar günstigen Angeboten verleiten zu lassen;
- ausschließlich seriöse und bekannte Plattformen zu nutzen;
- bei Problemen (Widerruf, Mängel, Lieferprobleme) immer sowohl den Verkäufer als auch die BNPL-Plattform zu kontaktieren.
Auch die im Rahmen des Projekts „Pronti a contare - zahlreich“ (finanziert vom MIMIT gemäß D.D. vom 12. Mai 2025) befragten Verbraucher:innen gaben an, sich im Umgang mit BNPL unsicher zu fühlen – gleichzeitig nutzen sie dieses Zahlungsmittel heute häufiger als noch vor einigen Jahren. Umso wichtiger ist es, sich vor der Nutzung umfassend über Funktionsweise und Risiken zu informieren.
Sollte es zu Problemen bei Ihrem Einkauf kommen, ist das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien für Sie da! Wir bieten kostenlose Unterstützung bei Streitigkeiten mit ausländischen Anbietern mit Sitz in der EU, Island, Norwegen und dem Vereinigten Königreich. Kontaktieren Sie uns: telefonisch unter 0471 980939 oder per E-Mail an info@euroconsumatori.org.
Bei Schwierigkeiten mit Online-Käufen gibt es auch die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren über das von der Verbraucherzentrale (VZS) eingerichtete Schlichtungsorgan Onlineschlichter.it einzuleiten. Melden Sie sich einfach auf dem Portal www.onlineschlichter.it an, um Zugang zu dem kostenlosen außergerichtlichen Schlichtungsverfahren für Verbraucherstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Online-Verkauf von Waren und Dienstleistungen zu erhalten.
Bozen, 23. April 2026
Presse Information
zurück
